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Anwalt für Allgemeines Zivilrecht in Leipzig – Rechtsanwaltskanzlei Huschmann

Das Zivilrecht zählt neben dem öffentlichen Recht und dem Strafrecht zu einem der großen Rechtsgebiete in Deutschland. Das Zivilrecht beschreibt dabei die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander. Im Zivilrecht ist der Staat nicht beteiligt.

Das Allgemeine Zivilrecht bezeichnet einerseits die Regelungen, die unabhängig vom konkreten Regelungsgegenstand allgemeine Grundsätze des Zivilrechtes festlegen und daher grundsätzlich auch im Kaufrecht, Mietrecht, Familienrecht etc. zu beachten sind. Andererseits werden unter dem Begriff des Allgemeinen Zivilrechtes all die Regelungsbereiche zusammengefasst, denen der Bürger in seinem Alltag begegnet. Die gesetzliche Rechtsquelle des Allgemeinen Zivilrechtes ist daher das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Ergänzt werden diese Normen durch allgemeine Grundsätze, die durch Gerichte und Rechtslehre entwickelt wurden.

Das Allgemeine Zivilrecht gehört zum absoluten Handwerkszeug des Juristen und betrifft verschiedenste Angelegenheiten des Alltags. Ein wichtiger Tätigkeitsbereich des Anwalts in diesem Rechtsgebiet ist u. a. das Verbraucherrecht und die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.

Im Allgemeinen Zivilrecht beschäftigen wir uns insbesondere mit den folgenden Themen:

  • Kauf- und Werkvertragsrecht
  • Garantieansprüche
  • Rücktritt und Widerruf von Verträgen und Willenserklärungen
  • Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz
  • Leasingrecht
  • Vertragsgestaltung
  • Prüfung allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Fragen zur Wirksamkeit von Vertragsklauseln

Überblick über die Tätigkeitsschwerpunkte des Anwalts im Allgemeinen Zivilrecht

Sie haben rechtliche Fragen oder Probleme als Verbraucher oder Unternehmer? Dann sind wir gerne für Sie da und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Unsere Tätigkeit umfasst dabei unter anderem auch Online-Geschäfte über eBay, Amazon und andere vergleichbare Internetplattformen. Darüber hinaus setzen wir regelmäßig die Rechte unserer Mandanten wegen verspäteten oder ausgefallenen Flügen aufgrund der Fluggastrechterichtlinie durch.

Zu unserem Mandantenstamm zählen sowohl Verbraucher als auch kleine und mittelständische Unternehmen aus den Bereichen Einzelhandel, Gastronomie, Heilberufe, Internet und Social Media, Werbung sowie Architekten und Ingenieure.

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